Aktiv erklärt Zeitarbeit
Eine sichere Arbeitsgestaltung ist eine der Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Arbeitssystem, Qualität und wirtschaftlichen Erfolg. Aber das Arbeitnehmerüberlassungsrecht ist komplex und für die meisten Entleiher nur schwer in seiner Gänze zu durchblicken. AKTIV Personal-Service GmbH hat für Sie Richtlinien zusammengestellt, mit denen sich Zeitarbeit sicher gestalten lässt.
Sicher und erfolgreich ist ein Zeitarbeitsunternehmen nur dann, wenn sämtliche Prozesse geplant, kontrolliert und rechtssicher abgewickelt werden. Dabei geht es um mehr als das Verständnis der Überlassungsverträge und umfangreicher AGBs. Zeitarbeitsunternehmen müssen mögliche Stolperfallen aufspüren und Risiken vermeiden. Eine hohe Qualität der Arbeit, eine gute Bindung der Beschäftigten sowie nicht zuletzt auch ein positives Image sind das Resultat einer sicheren Arbeitsgestaltung.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Sicher in die Zeitarbeit starten
Ohne Überlassungserlaubnis geht nichts. Um von Beginn an dafür zu sorgen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, müssen Zeitarbeitsfirmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einholen – und sicherstellen, dass diese im Falle einer Befristung rechtzeitig verlängert wird. Wer drei Jahre in Folge befristet als Verleiher tätig war, kann eine unbefristete Überlassungserlaubnis erhalten.
Fehlt die Erlaubnis, wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer fingiert – die überlassenen Zeitarbeiter werden somit zu Arbeitnehmern des entleihenden Unternehmens. Zudem drohen Nachzahlungen von Gehältern (Stichwort Equal Pay) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie Bußgelder. Ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis verfügt, lässt sich online überprüfen.
Durch das Ausstellen einer unbefristeten Überlassungserlaubnis bestätigt die Bundesagentur für Arbeit die Seriosität von AKTIV Personal-Service GmbH. Somit können wir unseren Unternehmenskunden sowie unseren Arbeitnehmern ein Höchstmaß an Sicherheit und Stabilität gewährleisten. Und das schon seit 1988.
Überlassungserlaubnis
Zeitarbeitsunternehmen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmerüberlassung betreiben möchten, dürfen dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Agentur für Arbeit tun. Voraussetzung für das Erteilen der Erlaubnis sind Nachweise über hinreichende Liquidität/Bonität, Zuverlässigkeit des Geschäftsführers, angemessene Geschäftsräumlichkeiten und ordnungsgemäße Vertragsdokumente. Zunächst ist die Erlaubnis auf 1 Jahr befristet, kann später jedoch nach wiederholten Betriebsprüfungen durch die Agentur für Arbeit in eine unbefristete Überlassungserlaubnis umgewandelt werden.
Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit verhindern
Unter Subsidiärhaftung versteht man, dass der Entleiher für Sozialabgaben, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Lohnsteuer haftet. Zunächst ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, die Beiträge für seine Zeitarbeitnehmer abzuführen. Geschieht dies jedoch nicht ordnungsgemäß, haftet der Entleiher für den gesamten Zeitraum der Überlassung des Zeitarbeitnehmers.
Entleiher sollten sich daher regelmäßig vom Verleiher Bescheinigungen vorlegen und die ordnungsgemäße Abführung der Abgaben nachweisen lassen. So kann der Eintritt einer Subsidiärhaftung vermieden werden. Die entscheidenden Dokumenten sind hier die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse und des Finanzamtes. Vertrauensbildend ist außerdem, dass die Zeitarbeitsfirma den Arbeitgeberverband GVP angehört.
Was bedeutet „Subsidiärhaftung“?
Die Subsidiärhaftung wurde zum Schutz der Arbeitnehmer entwickelt, wobei das Kundenunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit der Zeitarbeitsfirma als selbstschuldnerischer Bürge haftet. Die Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens stellt für den Entleiher somit ein Risiko dar, das durch die Prüfung der Seriosität der Zeitarbeitsfirma signifikant verringert wird.
AKTIV Personal-Service GmbH erfüllt sämtliche Voraussetzungen, um das Risiko der Subsidiärhaftung für den Entleiher auf ein Mindestmaß zu verringern. Die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, VBG-Beiträge und der Lohnsteuer werden uns durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes regelmäßig bestätigt. Darüber hinaus bescheinigt im Rahmen ihrer Bonitätsanalyse die Deutsche Bundesbank der AKTIV Personal-Service GmbH in Berlin erneut die "Notenbankfähigkeit" und auch im Bonitätsrating der Commerzbank erhielt aktiv wiederholt ausgezeichnete Bewertungen. Zudem sind wir aktives Mitglied im GVP.
Auswahlverschulden: Vorbeugen durch Vorauswahl
Verleiher werden in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht, die ihre Leiharbeitnehmer beim Entleiher verursachen. Das entleihende Unternehmen übernimmt die Weisungsbefugnis, gliedert die Leiharbeitnehmer in die eigene Betriebsorganisation ein und ist dementsprechend also auch für den Zeitarbeiter verantwortlich. Zudem besteht keine Gewähr des Verleihers für mangelhafte oder zu geringe Arbeitsleistung. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet grundsätzlich nur dann, wenn es einen Zeitarbeiter verleiht, der nicht über die zugesagte Qualifikationen verfügt, oder gar in einem ganz anderen Bereich ausgebildet wurde, und dadurch Schäden verursacht.
Bei AKTIV Personal-Service GmbH setzen wir auf ein intensives Auswahlverfahren in enger Absprache mit unseren Kundenunternehmen. Vom professionellen Profiling bis zum kontinuierlichen Controlling vor Ort begleiten wir Sie auf jedem Schritt.
Versicherung – wenn doch mal etwas passiert
Wenn doch einmal ein Schaden entsteht, sollte der Verleiher über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die übliche Schäden, die im Rahmen von Leiharbeit anfallen können, vollumfänglich abdeckt.
AKTIV Personal-Service GmbH hat eine Versicherung abgeschlossen, die die Haftpflicht „als Spezialdienstleister für Zeit- und Leiharbeit sowie Arbeitnehmerüberlassung“ versichert. Die Deckungssumme beträgt pro Versicherungsfall EUR 5.000.000,00 und je Versicherungsjahr EUR 10.000.000,00
Reklamationen professionell abwickeln
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen können Probleme nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollten Entleiher mit der Leistung des Mitarbeiters unzufrieden sein, sollte der Verleiher ein professionelles Reklamationsmanagement bieten.
Bei AKTIV Personal-Service GmbH wird besonderen Wert auf die Prävention gelegt, d.h., die Auswahl des passenden Mitarbeiters erfolgt besonders sorgfältig. Ist der Entleiher gleichwohl nicht zufrieden, besteht ein zertifizierter Prozess für den Umgang mit Reklamationen. Zudem sind regelmäßig kurze Abmeldefristen vereinbart. AKTIV Personal-Service GmbH stellt dann meist innerhalber kurzer Zeit aus seinem Mitarbeiterbestand oder dem sehr großen Bewerberpool einen Ersatzmitarbeiter.
Mindestlöhne in der Zeitarbeit und Abweichungen durch Entsendegesetz
Bereits seit dem 1. April 2014 gibt es einen Mindestlohn für die Zeitarbeit. Am 1. Januar 2024 wurde diese Lohnuntergrenze für alle Zeitarbeiter auf 13,50 € angehoben.
So müssen z.B. Zeitarbeit im Malerhandwerk einen Bruttomindestlohn von 14,50 € (seit 1. April 2023 – bundesweit) pro Stunde (Malergesellen), bzw. 12,50 € (seit 1. April 2023 – bundesweit) pro Stunde (Malerhelfer) erhalten. Die Hauptzollämter überwachen die Einhaltung dieser Mindestgrenzen.
Eine vollständige Übersicht über alle Mindestlöhne in den unterschiedlichen Branchen kann ein seriöser Personaldienstleister jederzeit zur Verfügung stellen. Dies umfasst insbesondere auch andere zwingende Regelungen für konkrete Branchen, wie z.B. besondere Zeitwertkonten. Der Verleiher sollte zudem vor Beginn der Überlassung mit dem Entleiher gemeinsam die richtige Einsatzbranche ermitteln und dann im Detail die sich daraus ergebenden Besonderheiten besprechen.
Über diese Mindestlöhne hinaus, die für alle Zeitarbeiter gelten, gibt es für bestimmte Branchen höhere Mindestentgelte, die sich auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes ergeben:
AKTIV Personal-Service GmbH verfügt über einfache Übersichten zur Ermittlung der richtigen Branchenzugehörigkeit für jeden Entleiherbetrieb. Ist die richtige Branche festgelegt, erhält der Entleiher eine umfassende Beratung zu den sich daraus ergebenden Besonderheiten hinsichtlich der Überlassung eines Leiharbeitnehmers in diese Branche.